— Jede/r Fahrer/in muss im Besitz einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein. Das benutzte Fahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und in verkehrsicherem Zustand sein.
— Ein zusätzlicher Versicherungsschutz zur Fahrzeughaftpflicht besteht während der Veranstaltung bezüglich Unfällen mit Personenschäden sowie Haftpflicht des Veranstalters. Für Fahrzeugschäden besteht eine Vollkaskoversicherung mit 300,- Euro Selbstbeteiligung bei max. 25000 Euro Deckungssumme pro Schadensfall.
— Bei Motorrad-Sicherheitstrainings können Fahrer/in und Beifahrer/in nur mit angemessener Schutzkleidung teilnehmen.
— Alkohol oder Drogen, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, dürfen 24 Std. vor und während der Veranstaltung nicht eingenommen werden.
— Den Anweisungen des Kursleiters bezüglich der Übungsabläufe und Fahrwege während des Kurses ist Folge zu leisten, ansonsten entfallen jegliche Haftungsansprüche.
— Grundsätzlich bleibt jeder Teilnehmer bei den Fahrübungen selbst für seine Fahrweise, insbesondere die Wahl seiner Geschwindigkeit, verantwortlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kursleiter bei einer Übungsaufgabe Vorgabenm gemacht hat, die vom Teilnehmer nicht erfüllt werden können. Erscheint ihm/ihr eine Fahrübung zu schwierig oder zu gefährlich darf er/sie nicht daran teilnehmen. Kommt es während einer Fahrübung zu einem Unfall/Sturz können gegen den Kursleiter keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
— Bei Veranstaltungen mit Ausfahrt besteht während der Ausfahrt kein Versicherungsschutz seitens des Veranstalters.
— Bei Rennstreckentrainings gelten die Teilnahmebedignungen des jeweiligen Anbieters. Die Verkehrswacht Kleve bietet keine Rennstreckentrainings an, wir vermitteln lediglich Teilnahmeplätze.
Rücktritt von einer Veranstaltung
— bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich
— bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro erhoben
— bei späteren Absagen kann keine Erstattung mehr erfolgen, es sei denn, es wird ein Ersatzfahrer gefunden. Bei ausergewöhnlichen Umständen wird eine Terminverschiebung angestrebt.
— Gutscheine können nicht ausgezahlt werden
— Gutscheine können auf eine andere Person übertragen werden (nur in Rücksprache mit dem Veranstalter)


